16.01.2008
Frage von Tobias Heinz aus Dachau,
meine Antwort Tobias Heinz aus Dachau fragt: ---------------------------------
Am 9.11. haben Sie der sog. "Vorratsdatenspeicherung" zugestimmt.
Das Parlament hat schon einmal die Vorratsdatenspeicherung einstimmig abgelehnt. Zur Notwendigkeit und zu Art und Umfang der Vorratsdatenspeicherung hat das Parlament das Ministerium beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.
Haben Sie dieses Gutachten gelesen? Lag es Ihnen wenigstens vor?
Es ist richtig, daß es sich bei diesem Gesetz um die Umsetzung einer EU Richtlinie handelt - aktuell ist Deutschland mit der Umsetzung von 63 EU Richtlinien (wir Bürger z. B. warten immer noch auf wirksamen Schutz vor Feinstaub) im Verzug, andere EU Staaten haben noch weit mehr Richtlinien nicht in nationales Recht umgesetzt.
Warum war es Ihnen so eilig, gerade diese Richtlinie - deren Entstehung jeder Auffassung von demokratischer Vorgehensweise Hohn spricht - in nationales Recht umzusetzen? Warum haben Sie die Bundesregierung nicht aufgefordert sich an der Klage des Staates Irland zu beteiligen?
Die EU Richtlinie steht auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage, da die wirtschaftliche Harmonisierung des Binnenmarktes als Vorwand für innenpolitische Sicherheitsmaßnahmen missbraucht wird.
Warum haben Sie dennoch dem offensichtlich widerrechtlichen Gesetz zugestimmt? Welche Rechtsgutachten oder Analysen von Experten haben Sie vor der Zustimmung eingeholt?
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Sehr geehrter Herr Heinz,
vielen Dank für Ihre Zuschrift auf der Website von „Abgeordnetenwatch“, in der Sie sich zum Thema Vorratsdatenspeicherung äußern.
Tatsächlich bestanden anfänglich Bedenken, da Art. 95 EGV – auf den sich die Richtlinie stützt – zwar Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermöglicht, an sich aber die Sicherstellung des Funktionierens des Binnenmarktes anstrebt. Die Richtlinie allerdings dient primär Strafverfolgungsinteressen. Der Deutsche Bundestag war sich bewusst, dass die Wahl des Instrumentes Richtlinie in diesem Fall möglicherweise nicht ganz frei von kompetenzrechtlichen Risiken ist. Er befürwortete diese Wahl des Instruments jedoch, da es sich um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten handelte (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der Mitgliedsstaaten nicht mehrheitsfähig).
Nur dadurch, dass sie die Rechtssetzungsform der Richtlinie mitgetragen hat, war es der Bundesregierung möglich, in intensiven Verhandlungen die erforderlichen Mehrheiten für eine Regelung mit Augenmaß im Europäischen Parlament und im Rat zu gewinnen. Trotz des zum Teil erheblichen Widerstandes anderer Mitgliedstaaten befand sich die Bundesregierung somit in einer Position, die es ihr ermöglichte Regelungen auszuhandeln, die eine Umsetzung der Richtlinie unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Deutschland erlaubten. So konnte beispielsweise erreicht werden, dass keine Speicherung von Gesprächsinhalten stattfinden wird, dass die Speicherungsfrist auf 6 Monate beschränkt wurde und dass eine Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher Straftaten oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten möglich ist.
Tatsächlich ist es so, dass eine Reihe von EG-Richtlinien noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Insbesondere findet einer Richtlinien-Umsetzung in der Regel nicht eins zu eins statt, sondern die Mitgliedstaaten nutzen den Spielraum, den ihnen die Richtlinie lässt, zu einer eigenen Gesetzgebung. Dies kann geraume Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings ist bei Richtlinien zu beachten, dass sie nach Ende der Umsetzungsfrist – soweit sie inhaltlich hinreichend konkret sind – unmittelbare Wirkung entfalten, d.h. sie werden von den Behörden unmittelbar angewandt. Die Vorratsdatenspeicherung wäre also spätestens nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Deutschland eingeführt worden – der deutsche Gesetzgeber hätte die Chance vertan, die Spielräume, die die Richtlinie für die Wahl der Methode der Umsetzung und inhaltliche Details lässt, im Sinne der Bundesbürger zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2008
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