06.12.2007
Frage von Karl Brodale aus Puchheim,
meine Antwort Karl Brodale aus Puchheim fragt: ---------------------------------
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
ich bin Rentner und habe seit langer Zeit zum ersten Mal eine kleine Rentenerhöhung von der BfA bekommen. Es waren ca. 1% in 3 oder 4 Jahren. Die Bundestagsabgeordneten wollen sich innerhalb Jahresfrist fast 10% genehmigen. Für mich ist das ein Widerspruch. Es erinnert mich an die Konzernbosse, die ihre Gehälter um 61% erhöhen und nicht verstehen können, dass die Lokomotivführer 31% mehr haben wollen. Darf ich davon ausgehen, dass Sie Frau Hasselfeldt gegen die Erhöhung der Diäten um fast 10% stimmen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Karl Brodale
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Sehr geehrter Herr Brodale,
vielen Dank für Ihre Zuschrift auf der Website von „Abgeordnetenwatch“, in der Sie Ihren Unmut über die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen ansprechen und sich mit der Frage zu meinem Abstimmungsverhalten in dieser Sache an mich wenden.
Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, Sie über den Beschluss des Bundestages zur Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung zu informieren und Ihnen die Hintergründe zu erläutern.
Die Erhöhung der Angeordnetenentschädigung passt keineswegs in die Größenordnung der von Ihnen angesprochenen Erhöhungen von Managergehältern um 61% oder der ursprünglichen Forderung der Lokführergewerkschaft GDL. Bei der Erhöhung der Diäten, die vergangenen Freitag beschlossen wurde, handelt es sich um eine angemessene und maßvolle Anhebung, die zudem mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Abgeordnetenversorgung um 16% einhergeht. Legt man die Erhöhung der Diäten auf die Jahre seit der letzten Erhöhung im Jahr 2003 um, entspricht dies einer Anhebung von ca. 1,5% pro Jahr.
Seit 1995 steht im Abgeordnetengesetz, dass sich die Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigungen an einem Zwölftel der Jahresbezüge von Bürgermeistern von Gemeinden und Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern oder einfachen Richtern an den obersten Bundesgerichten orientieren sollen. Diese Orientierungsgröße wurde bislang nie erreicht. Selbst mit der nun beschlossenen Anpassung erfolgt lediglich eine Annäherung. Auch künftig wird es so sein, dass ein Bürgermeister oder Oberbürgermeister einer mittleren Stadt mehr verdient als ein Bundestagsabgeordneter, die Bezüge eines Landrats liegen oft noch höher.
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen ist sachgerecht und angemessen: Sie passt die Höhe der Diäten an die Bezüge in Berufsgruppen mit vergleichbarer Verantwortung und Belastung an und wird den Tätigkeitsprofilen und den Anforderungen an einen Abgeordneten gerecht. Deshalb habe ich der Änderung des Abgeordnetengesetzes zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2007
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