Gerda Hasselfeldt Eine starke Frau in Berlin Bundestagswahl 2005
09. September 2010
 
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13.12.2007

Frage von Siegmund Hiller aus Moers,
meine Antwort


Siegmund Hiller aus Moers fragt:
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Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,


Sie haben der Erhöhung der Diäten um 9,4% zugestimmt und sind der Meinung,
dass das eine angemessene Lösung ist. 9,4% in 7 Jahren macht 1,34%/Jahr.
Meine Rente wurde im Zeitraum von 2003 bis 2007 um 1,09 erhöht, macht
0,22%/Jahr. Ist das etwa angemessen?
Außerdem sind sie der Meinung, das Abgeordnete bei weitem nicht an die
Gehälter der Spitzen-Fußballspieler rankommen.

Wir Rentner kommen doch auch nicht an die Ruhestandsbezüge der
Abgeordneten ran.



Mit freundlichen Grüßen   


Siegmund Hiller



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Sehr geehrter Herr Hiller,

vielen Dank für Ihre Zuschrift auf der Website von „Abgeordnetenwatch“, in der Sie Ihr Unverständnis über die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung äußern.

Einen Vergleich mit Spitzenfußballern habe ich nie hergestellt. Vielmehr habe ich im Hinblick auf die Frage nach dem richtigen Maßstab für die Höhe der Abgeordnetendiäten angemerkt, dass nicht beispielsweise das Einkommen eines Fußballspielers ausschlaggebend sein sollte, sondern in einer ehrlichen und redlichen Debatte Tätigkeitsprofile, Anforderungen, Belastung und Verantwortung als Ansatzpunkt für einen Vergleich herangezogen werden sollten.

Seit 1995 steht im Abgeordnetengesetz, dass sich die Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigungen an einem Zwölftel der Jahresbezüge von Bürgermeistern von Gemeinden und Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern oder einfachen Richtern an den obersten Bundesgerichten orientieren sollen. Diese Orientierungsgröße wurde bislang nie erreicht. Selbst mit der nun beschlossenen Anpassung erfolgt lediglich eine Annäherung. Auch künftig wird es so sein, dass ein Bürgermeister oder Oberbürgermeister einer mittleren Stadt mehr verdient als ein Bundestagsabgeordneter, die Bezüge eines Landrats liegen i.d.R. noch höher.

In Ihrem Schreiben verweisen Sie als Gegensatz zur Diäterhöhung auf die geringe Steigerung der Renten in den vergangenen Jahren. Abgeordnete stehen voll im Berufsleben. Eine Vergleichbarkeit der beiden Sachverhalte ist folglich keineswegs herzustellen. Zieht man anstelle der Diäten jedoch die Altersentschädigung für einen Vergleich heran, ist zu bedenken, dass mit der Anpassung der Diäten eine Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 % einhergeht. 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort die Hintergründe der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung erläutern konnte.


Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB



© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2007
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Alle hier aufgeführten Fragen gingen beim Internetportal
www.abgeordnetenwatch.de ein.

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