06.12.2007
Frage von Wolfgang Schredl aus Olching,
meine Antwort Wolfgang Schredl aus Olching fragt: ---------------------------------
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
1. Was ist Ihre detailierte Begründung für die Erhöhung Ihrer Diäten?
2. Sind Sie für die Abschaffung des Steuerfreibetrages für Abgeordnete?
Ich hoffe Sie werden die bereits hier gestellten Fragen direkt beantworten und nicht auf Ihre Homepage oder Ihre Kontaktadresse verweisen?!
Mit freundlichen Grüßen
W. Schredl
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Sehr geehrter Herr Schredl,
vielen Dank für die Zusendung der beiden Fragen zu den Bezügen von Abgeordneten, die Sie auf der Website von „Abgeordnetenwatch“ gestellt haben. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über den Beschluss des Bundestages zur Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung zu informieren und Ihnen die Hintergründe zu erläutern. Ich werde Ihre Fragen wie gewohnt auf meiner Homepage beantworten.
1. Zur Erhöhung der Diäten Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Höhe der Abgeordneten-entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst „vor den Augen der Öffentlichkeit“ durch Gesetz festgelegt werden muss, um eine Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.
Seit 1995 steht im Abgeordnetengesetz dass sich die Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigungen an einem Zwölftel der Jahresbezüge von Bürgermeistern von Gemeinden und Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern oder einfachen Richtern an einem obersten Bundesgericht orientieren. In Anlehnung an das sog. Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde als Maßstab zur Festlegung der Diätenhöhe eine vergleichbare Verantwortung und Belastung herangezogen. Dennoch bleiben die Abgeordnetenentschädigungen deutlich hinter dieser Orientierungsgröße zurück.
Mit der Neuregelung wird sich die Höhe der Abgeordnetendiäten dieser Orientierungsgröße nur annähern, diese aber nach wie vor nicht voll erreichen. Auch künftig wird es so sein, dass ein Bürgermeister oder Oberbürgermeister einer mittleren Stadt mehr verdient als ein Bundestagsabgeordneter, die Bezüge eines Landrats liegen oft noch höher. Zudem geht bereits mit der Anpassung der Diäten zum 1. Januar 2008 eine Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 % einher.
2. Zum Steuerfreibetrag für Abgeordnete Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Frage nach dem Steuerfreibetrag für Abgeordnete auf die steuerfreie Kostenpauschale Bezug nehmen.
Die Pauschale dient dazu, Kosten für Wahlkreisbüro, Miete, Porto, Literatur aber auch für die Zweitwohnung in Berlin oder Fahrtkosten abzugelten. Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern ist eben dann steuerlich nichts mehr absetzbar. Mit der Kostenpauschale werden z.B. Kosten abgegolten, die vergleichbare Mandatsträger, wie Bürgermeister und Oberbürgermeister, automatisch mit der Amtsausstattung bekommen oder die – wie z.B. die Kosten für eine Zweitwohnung in Berlin oder Fahrtkosten – bei einem Bürgermeister gar nicht anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2007
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