Gerda Hasselfeldt Eine starke Frau in Berlin Bundestagswahl 2005
09. September 2010
 
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16.01.2008

Frage von Dr. Christian Nehammer aus Starnberg,
meine Antwort


Dr. Christian Nehammer aus Starnberg fragt:
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Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

Zum Thema Nichtigkeit des UStG hätte ich Fragen:
Zweifelsfrei war Ihnen aus der parlamentarischen Expertenanhörung der
Inhalt der Stellungnahme des Bundes Deutscher Finanzrichter vom 2.10.2001
zum Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz bekannt.
Die Experten haben den Referentenentwurf des Finanzministeriums zum
späteren § 27b UStG deutlich als rechtsstaatlich bedenklich bezeichnet,
weswegen diese Vorschrift von den Finanzrichtern insgesamt ausdrücklich
abgelehnt wurde.

Nach der Anhörung haben Sie die schriftliche Stellungnahme erhalten. In
dieser wird von den höchstrangigen steuerlichen Rechtsexperten unserer
Republik explizit dargestellt, warum die geplante Vorschrift mit Art 13
des Grundgesetzes nicht vereinbar sei bzw. warum insoweit die neue
Vorschrift verfassungsrechtlich nicht zulässig sei. Dabei war ein Verstoss
gegen Art 19 GG noch gar kein Thema. In der Folge wurde der ursprünglich
für die AO geplante Referentenentwurf ?umgewidmet? und ohne inhaltliche
Änderung in den neu zu beschliessenden  § 27b UStG aufgenommen. Damit
verwirklichte sich zusätzlich zur vorgenannten Problematik der Tatbestand
des Verstosses gegen das Zitiergebot aus Art. 19 GG, wobei der auslösende
Verstoss gegen das GG zweifelsfrei von den Finanzrichtern festgestellt
wurde. Dies war Ihnen Alles bekannt.

Deswegen haben Sie in der Bundestagsanhörung vom 26.04.2007 der
Bundesregierung die Frage gestellt, ob der § 27b UStG vereinbar sei mit
Art 19 GG. Die Antwort der Regierung kennen Sie. Diese geht am Thema
vorbei und verdeutlicht, dass die Exekutive auf Ihre Frage nicht eingehen
wollte.
Hierzu möchte ich Ihnen heute die Frage stellen, wieso Sie im Jahre 2001
für die Einführung des neuen § 27b UStG gestimmt haben, obwohl ihnen
strikt ablehnende Stellungnahme des Bunds Deutscher Finanzrichter bekannt
war?


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Sehr geehrter Herr Dr. Nehammer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift auf der Website von „Abgeordnetenwatch“, in der Sie das Thema „Nichtigkeit des UStG“ aufgreifen.

In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf eine Stellungnahme des Bundes Deutscher Finanzrichter, die sich unter anderem mit der Frage der Vereinbarkeit des § 88b AO-RE (in seiner späteren Fassung § 27b UStG) mit Art. 13 GG auseinandersetzt. Die Tatsache, dass die Thematik des Art. 13 GG in der Anhörung und der Stellungnahme thematisiert wurde, zeigt deutlich, dass sich das Parlament der Möglichkeit von Eingriffen in Art. 13 GG durchaus bewusst war. Es ging daher bei meiner Frage im Jahr 2002 nicht - wie Sie annehmen - darum, dass durch die Regelung des § 27b UStG Eingriffe in das Grundrecht der Art. 13 GG stattfinden können, sondern vielmehr darum, ob das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG bei der Einführung von § 27 UStG verletzt wurde. Genau diese Frage wurde von der Bundesregierung beantwortet. 

Stellungnahmen und Anhörungen dienen der Information und der Erleichterung der Meinungsbildung. Sie spiegeln in der Regel die Meinung des gehörten Verbandes oder sonstigen Personenkreises wieder und sind daher für den Gesetzgeber nicht bindend.  Die Stellungnahme des Bundes Deutscher Finanzrichter ist nur einer von vielen Aspekten, die bei der Schaffung des Steuerverkürzungsbekämpfungs-gesetztes gehört, bewertet und beachtet wurden. In diesem speziellen Punkt – in dem sich der Bund Deutscher Finanzrichter im Übrigen zu einem  verfassungsrechtlichen und nicht rein steuerrechtlichen Problem äußert – kam der Gesetzgeber zu einer anderen Ansicht und handelte entsprechend.


Mit freundlichen Grüßen


Gerda Hasselfeldt, MdB


© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2008



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Alle hier aufgeführten Fragen gingen beim Internetportal
www.abgeordnetenwatch.de ein.

Nur diese Anfragen werden veröffentlicht.
 
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