Gerda Hasselfeldt Eine starke Frau in Berlin Bundestagswahl 2005
09. September 2010
 
CSU Logo
 
 

16.01.2008

Frage von Hans-Heinrich Lenert aus Eicklingen,
meine Antwort


Lenert Hans-Heinrich aus Eicklingen fragt:
---------------------------------



Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

in Ihrer Rede in der 127 Sitzung des Deutschen Bundestages am 16.11.2007
zur Änderung des Abgeordnetengesetzes haben Sie lt. Protokoll gesagt:
"Unsere Demokratie braucht die Besten in unserem Land für die politische
Verantwortung. Wer die Besten sind, entscheidet nicht jeder Einzelne, das
entscheiden nicht wir, sondern das liegt in der Entscheidung der
Wählerinnen und Wähler."

1.) Ist Ihnen unser Wahlsystem nicht bekannt?

Der Wähler hat eben überhaupt keinen Einfluss darauf, wer in den Bundestag
einzieht und wer nicht. Einzig und allein die Parteien bestimmen dies mit
ihren Listen. Nur so ist es möglich, daß  eben nicht die Besten, sondern
u.a. auch Menschen im Bundestag sitzen, die sich mehr oder weniger als
zuverlässige Kopfnicker und Mehrheitenbeschaffer betätigen. Dürften die
Bürger tatsächlich darüber befinden,  Sie können sicher sein, einige
Abgeordnete stünden bereits seit längerem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
und säßen nicht mehr als Versorgungsfall in der Mitte des Hohen Hauses.
Daß dem nicht so ist, dafür haben die Parteien schon gesorgt.

2. )Warum bringen Sie keinen Gesetzentwurf ein, der den Ausschluss
desjenigen Abgeordenten aus dem Bundestag zur Folge hat, der sich
offensichtlich als Lobbyist betätigt und mit dieser / diesen Tätigkeiten
ein mehrfaches seiner Diäten erhält und eben nicht für die Bürger seines
Wahlkreises tätig ist?

3.) Warum empfinden Sie die Diätenerhöhung unter Berücksichtigung der
Entwicklung der Renten und auch der Einkommensentwicklung im öffentlichen
Dienst (mit Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes) in den letzten
10 Jahren als ausgewogen?

Mit freundlichem Gruß
Hans-H. Lenert


---------------------------------


Sehr geehrter Herr Lenert,

vielen Dank für Ihre Zuschrift auf der Website von „Abgeordnetenwatch“, in der Sie auf meine Rede zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung Bezug nehmen.

Jeder Bürger hat einen Anspruch darauf, dass unabhängige Abgeordnete die große Verantwortung, die mit ihrem Amt verbunden ist, mit einem hohen Maß an Sach- und Fachkompetenz tragen. Außerdem ist auch ein hohes Maß an Engagement, Arbeitseffizienz und Idealismus notwendig, um dieses Amt auszufüllen. Es handelt sich bei diesen Qualifikationen um Eigenschaften, die auch in anderen Lebens- und Arbeitsbereichen sehr gefragt sind. Um zu erreichen, dass sich entsprechend qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten überhaupt für dieses politische Amt zur Verfügung stellen, und nicht in anderen Bereichen tätig werden oder bleiben, muss die Vergütung angemessen sein.

Die Diätenerhöhung kann nicht bewirken, dass nur die Besten auf die Wahllisten gesetzt werden. Sie kann lediglich bewirken, dass auch die Besten auf diese Listen kommen. Die Wahl – und auch die Verantwortung zu wählen – wer denn nun tatsächlich zu den Personen gehört, die die Besten für das Land sind und am Besten für Deutschland sorgen werden – obliegt dem Wähler.

Nicht jede Nebentätigkeit eines Abgeordneten – und sei sie auch noch so gut bezahlt – ist mit Lobbyismus gleichzusetzen. Vielmehr ist es so, dass nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten ausdrücklich erlaubt sind. Um in diesem Bereich für den Bürger mehr Transparenz zu schaffen, wurden die Abgeordneten verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen. Mit dem Wahlrecht hat der Wähler die Möglichkeit, einen Abgeordneten, der nach seiner Ansicht seinen Wahlkreis aufgrund seiner Nebentätigkeit vernachlässigt, bei der nächsten Wahl abzuwählen.

In Ihrem Schreiben verweisen Sie als Gegensatz zur Diäterhöhung auf die geringe Steigerung der Renten in den vergangenen Jahren. Sie sollten allerdings bedenken, dass Abgeordnete voll im Berufsleben stehen. Eine Vergleichbarkeit der beiden Sachverhalte kann folglich nicht hergestellt werden. Zieht man anstelle der Diäten jedoch die Altersentschädigung für einen Vergleich heran, sollten Sie nicht vergessen, dass mit der Anpassung der Diäten eine Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 % einhergeht.


Mit freundlichen Grüßen


Gerda Hasselfeldt, MdB


© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2008




<< zurück

 
 
 




Alle hier aufgeführten Fragen gingen beim Internetportal
www.abgeordnetenwatch.de ein.

Nur diese Anfragen werden veröffentlicht.
 
  zum Seitenanfang Seite versenden Seite drucken