16.01.2008
Frage von Hans-Heinrich Lenert aus Eicklingen,
meine Antwort Lenert Hans-Heinrich aus Eicklingen fragt: ---------------------------------
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
in Ihrer Rede in der 127 Sitzung des Deutschen Bundestages am 16.11.2007 zur Änderung des Abgeordnetengesetzes haben Sie lt. Protokoll gesagt: "Unsere Demokratie braucht die Besten in unserem Land für die politische Verantwortung. Wer die Besten sind, entscheidet nicht jeder Einzelne, das entscheiden nicht wir, sondern das liegt in der Entscheidung der Wählerinnen und Wähler."
1.) Ist Ihnen unser Wahlsystem nicht bekannt?
Der Wähler hat eben überhaupt keinen Einfluss darauf, wer in den Bundestag einzieht und wer nicht. Einzig und allein die Parteien bestimmen dies mit ihren Listen. Nur so ist es möglich, daß eben nicht die Besten, sondern u.a. auch Menschen im Bundestag sitzen, die sich mehr oder weniger als zuverlässige Kopfnicker und Mehrheitenbeschaffer betätigen. Dürften die Bürger tatsächlich darüber befinden, Sie können sicher sein, einige Abgeordnete stünden bereits seit längerem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und säßen nicht mehr als Versorgungsfall in der Mitte des Hohen Hauses. Daß dem nicht so ist, dafür haben die Parteien schon gesorgt.
2. )Warum bringen Sie keinen Gesetzentwurf ein, der den Ausschluss desjenigen Abgeordenten aus dem Bundestag zur Folge hat, der sich offensichtlich als Lobbyist betätigt und mit dieser / diesen Tätigkeiten ein mehrfaches seiner Diäten erhält und eben nicht für die Bürger seines Wahlkreises tätig ist?
3.) Warum empfinden Sie die Diätenerhöhung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Renten und auch der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (mit Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes) in den letzten 10 Jahren als ausgewogen?
Mit freundlichem Gruß Hans-H. Lenert
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Sehr geehrter Herr Lenert,
vielen Dank für Ihre Zuschrift auf der Website von „Abgeordnetenwatch“, in der Sie auf meine Rede zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung Bezug nehmen.
Jeder Bürger hat einen Anspruch darauf, dass unabhängige Abgeordnete die große Verantwortung, die mit ihrem Amt verbunden ist, mit einem hohen Maß an Sach- und Fachkompetenz tragen. Außerdem ist auch ein hohes Maß an Engagement, Arbeitseffizienz und Idealismus notwendig, um dieses Amt auszufüllen. Es handelt sich bei diesen Qualifikationen um Eigenschaften, die auch in anderen Lebens- und Arbeitsbereichen sehr gefragt sind. Um zu erreichen, dass sich entsprechend qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten überhaupt für dieses politische Amt zur Verfügung stellen, und nicht in anderen Bereichen tätig werden oder bleiben, muss die Vergütung angemessen sein.
Die Diätenerhöhung kann nicht bewirken, dass nur die Besten auf die Wahllisten gesetzt werden. Sie kann lediglich bewirken, dass auch die Besten auf diese Listen kommen. Die Wahl – und auch die Verantwortung zu wählen – wer denn nun tatsächlich zu den Personen gehört, die die Besten für das Land sind und am Besten für Deutschland sorgen werden – obliegt dem Wähler.
Nicht jede Nebentätigkeit eines Abgeordneten – und sei sie auch noch so gut bezahlt – ist mit Lobbyismus gleichzusetzen. Vielmehr ist es so, dass nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten ausdrücklich erlaubt sind. Um in diesem Bereich für den Bürger mehr Transparenz zu schaffen, wurden die Abgeordneten verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen. Mit dem Wahlrecht hat der Wähler die Möglichkeit, einen Abgeordneten, der nach seiner Ansicht seinen Wahlkreis aufgrund seiner Nebentätigkeit vernachlässigt, bei der nächsten Wahl abzuwählen.
In Ihrem Schreiben verweisen Sie als Gegensatz zur Diäterhöhung auf die geringe Steigerung der Renten in den vergangenen Jahren. Sie sollten allerdings bedenken, dass Abgeordnete voll im Berufsleben stehen. Eine Vergleichbarkeit der beiden Sachverhalte kann folglich nicht hergestellt werden. Zieht man anstelle der Diäten jedoch die Altersentschädigung für einen Vergleich heran, sollten Sie nicht vergessen, dass mit der Anpassung der Diäten eine Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 % einhergeht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2008
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