Gerda Hasselfeldt Eine starke Frau in Berlin Bundestagswahl 2005
09. September 2010
 
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12.12.2007

Frage von Walter Rademacher aus Neuhaus,
meine Antwort


Walter Rademacher aus Neuhaus fragt:
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Sehr geehrte Frau Bundestagsvizepräsidentin Hasselfeldt,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 21.11.07 auf meine Fragen bei
Abgeordnetenwatch vom 29.10.07. Leider haben Sie meine Fragen inhaltlich
damit nicht beantwortet.

Bei einem Mitglied des Verfassungsorgans "Legislative" mit leitender
Funktion darf ich voraussetzen, dass die grundsätzlichen Zuständigkeiten
und Aufgaben der Verfassungsorgane bekannt sind. Ihre ausweichende Antwort
veranlasst mich dennoch, sie daran zu erinnern, dass die Bundesregierung
lediglich Anwender der Gesetze ist, nicht aber das Organ, welches Verstöße
gegen das Grundgesetz "klären" kann, wie Sie schreiben. Ihre kleine Anfrage
vom April 2002 und die Antwort darauf sind daher ein de jure
bedeutungsloses Scheingefecht. Das zitierte Urteil (BVerfGE 35, 185 [189])
macht zur in Frage stehenden Problematik keine Aussage.

Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG lautet:
Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels
nennen.

Diese eindeutige Formulierung lässt keinen Ermessenspielraum zu, auch
nicht wie von Ihnen ausgeführt. Jahrzehntelang hat sich die Legislative
strikt an diese Norm gehalten. Die Judikative folgt ihr bis heute
uneingeschränkt. Ein erkennbarer rechtlicher Grund für die Abweichung des
Bundestages vom Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG beim Einfügen des § 27b in das UStG
liegt nicht vor.

Es reicht auch nicht, dass dem Gesetzgeber der grundrechtseinschränkende
Charakter der Norm bewusst war, weil damit der Informationswert für den
Bürger nicht gegeben ist, der ebenfalls der Grundrechtsaushöhlung
vorbeugen soll. (vgl. Grundgesetz Kommentar Sachs 4. Aufl. 2007)

Es bleiben daher meine Fragen:
1. Warum wurde das Zitiergebot des GG bei der Einführung des § 27b in das
Umsatzsteuergesetz nicht befolgt?

2. Warum haben Sie Ihre Frage nicht rechtzeitig vor der Abstimmung über
den § 27b UStG und nicht an den zuständigen Adressaten ? den
parlamentarischen Beratungsdienst des Bundestages ? gestellt?

Mit freundlichen Grüßen
Walter Rademacher


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Sehr geehrter Herr Rademacher,

vielen Dank für Ihre Zuschrift unter www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie erneut die Frage nach dem Zitiergebot im Zusammenhang mit der Einführung des § 27 b UStG aufwerfen.

Entgegen Ihrer Annahme befasst sich das von mir zitierte Urteil (BVerfG 35, 185 [189]) durchaus mit der hier angesprochenen Problematik des Zitiergebots. So finden sich folgende Passagen in der Entscheidung: „Zwar muß nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG ein grundrechtsbeschränkendes Gesetz das betroffene Recht unter Angabe des Artikels nennen. Dabei handelt es sich aber um eine Formvorschrift, die enger Auslegung bedarf, damit sie nicht zu einer leeren Förmlichkeit erstarrt und den die verfassungsmäßige Ordnung konkretisierenden Gesetzgeber in seiner Arbeit unnötig behindert.“ Ferner heißt es in der Entscheidung (mit Bezug auf § 112 a Abs.1 Nr. 2 StPO): „Dieser Umstand ist offenkundig und war – wie die Beratungen im Rechtsausschuss und Plenum des Bundestages zeigen – den am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten auch durchaus bewusst. Es bedurfte keiner besonderen Hervorhebung im Text des Änderungsgesetzes, um zu beweisen, dass der Gesetzgeber den grundrechtsbeschränkenden Gehalt der in Frage stehenden Norm erkannt und erwogen hat.“

In Ihrem Schreiben zitieren Sie zur Unterstützung Ihrer Argumentation die Kommentierung in Sachs. Dies ist jedoch nicht der einzige Kommentar, der sich mit dieser Thematik befasst. Bei Dreier (Art. 19 Rn. 24) findet sich eine Auflistung von Ausnahmen vom der strikten Anwendung des Zitiergebots, in der zum Beispiel auch die offenkundigen Grundrechtseingriffe genannt sind. Zum gleichen Ergebnis kommen unter anderem die Verfasser der Kommentierung bei Schmidt-Bleibtreu/Klein (Art. 19 Rn 13) und nicht zuletzt auch der Kommentar zum Umsatzsteuergesetz von Bunjes/Geist zu § 27 b (bei Rn. 7).

Insoweit verweise im Hinblick auf Ihre erneut gestellten Fragen auf meine Antworten in meinen Ausführungen vom 21.11.2007.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit abschließend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB



© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2007
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Alle hier aufgeführten Fragen gingen beim Internetportal
www.abgeordnetenwatch.de ein.

Nur diese Anfragen werden veröffentlicht.
 
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