12.12.2007
Frage von Walter Rademacher aus Neuhaus,
meine Antwort Walter Rademacher aus Neuhaus fragt: ---------------------------------
Sehr geehrte Frau Bundestagsvizepräsidentin Hasselfeldt,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 21.11.07 auf meine Fragen bei Abgeordnetenwatch vom 29.10.07. Leider haben Sie meine Fragen inhaltlich damit nicht beantwortet.
Bei einem Mitglied des Verfassungsorgans "Legislative" mit leitender Funktion darf ich voraussetzen, dass die grundsätzlichen Zuständigkeiten und Aufgaben der Verfassungsorgane bekannt sind. Ihre ausweichende Antwort veranlasst mich dennoch, sie daran zu erinnern, dass die Bundesregierung lediglich Anwender der Gesetze ist, nicht aber das Organ, welches Verstöße gegen das Grundgesetz "klären" kann, wie Sie schreiben. Ihre kleine Anfrage vom April 2002 und die Antwort darauf sind daher ein de jure bedeutungsloses Scheingefecht. Das zitierte Urteil (BVerfGE 35, 185 [189]) macht zur in Frage stehenden Problematik keine Aussage.
Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG lautet: Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Diese eindeutige Formulierung lässt keinen Ermessenspielraum zu, auch nicht wie von Ihnen ausgeführt. Jahrzehntelang hat sich die Legislative strikt an diese Norm gehalten. Die Judikative folgt ihr bis heute uneingeschränkt. Ein erkennbarer rechtlicher Grund für die Abweichung des Bundestages vom Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG beim Einfügen des § 27b in das UStG liegt nicht vor.
Es reicht auch nicht, dass dem Gesetzgeber der grundrechtseinschränkende Charakter der Norm bewusst war, weil damit der Informationswert für den Bürger nicht gegeben ist, der ebenfalls der Grundrechtsaushöhlung vorbeugen soll. (vgl. Grundgesetz Kommentar Sachs 4. Aufl. 2007)
Es bleiben daher meine Fragen: 1. Warum wurde das Zitiergebot des GG bei der Einführung des § 27b in das Umsatzsteuergesetz nicht befolgt?
2. Warum haben Sie Ihre Frage nicht rechtzeitig vor der Abstimmung über den § 27b UStG und nicht an den zuständigen Adressaten ? den parlamentarischen Beratungsdienst des Bundestages ? gestellt?
Mit freundlichen Grüßen Walter Rademacher
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Sehr geehrter Herr Rademacher,
vielen Dank für Ihre Zuschrift unter www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie erneut die Frage nach dem Zitiergebot im Zusammenhang mit der Einführung des § 27 b UStG aufwerfen.
Entgegen Ihrer Annahme befasst sich das von mir zitierte Urteil (BVerfG 35, 185 [189]) durchaus mit der hier angesprochenen Problematik des Zitiergebots. So finden sich folgende Passagen in der Entscheidung: „Zwar muß nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG ein grundrechtsbeschränkendes Gesetz das betroffene Recht unter Angabe des Artikels nennen. Dabei handelt es sich aber um eine Formvorschrift, die enger Auslegung bedarf, damit sie nicht zu einer leeren Förmlichkeit erstarrt und den die verfassungsmäßige Ordnung konkretisierenden Gesetzgeber in seiner Arbeit unnötig behindert.“ Ferner heißt es in der Entscheidung (mit Bezug auf § 112 a Abs.1 Nr. 2 StPO): „Dieser Umstand ist offenkundig und war – wie die Beratungen im Rechtsausschuss und Plenum des Bundestages zeigen – den am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten auch durchaus bewusst. Es bedurfte keiner besonderen Hervorhebung im Text des Änderungsgesetzes, um zu beweisen, dass der Gesetzgeber den grundrechtsbeschränkenden Gehalt der in Frage stehenden Norm erkannt und erwogen hat.“
In Ihrem Schreiben zitieren Sie zur Unterstützung Ihrer Argumentation die Kommentierung in Sachs. Dies ist jedoch nicht der einzige Kommentar, der sich mit dieser Thematik befasst. Bei Dreier (Art. 19 Rn. 24) findet sich eine Auflistung von Ausnahmen vom der strikten Anwendung des Zitiergebots, in der zum Beispiel auch die offenkundigen Grundrechtseingriffe genannt sind. Zum gleichen Ergebnis kommen unter anderem die Verfasser der Kommentierung bei Schmidt-Bleibtreu/Klein (Art. 19 Rn 13) und nicht zuletzt auch der Kommentar zum Umsatzsteuergesetz von Bunjes/Geist zu § 27 b (bei Rn. 7).
Insoweit verweise im Hinblick auf Ihre erneut gestellten Fragen auf meine Antworten in meinen Ausführungen vom 21.11.2007.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit abschließend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2007
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