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30.01.2008
Frage von Thomas Dörfler aus Puchheim,
meine Antwort Thomas Dörfler aus Puchheim fragt:
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Danke für Ihre Antwort auf meine Frage vom 5.12.07, auch wenn m.E. einige Behauptungen nicht stimmen (TK-Unternehmen war die Speicherung vieler Daten, die sie jetzt vorhalten MÜSSEN, bisher aus guten Gründen verboten).
Meine heutige Frage zielt allerdings auf eine Pressemeldung vom 4.1.2008 ab: "CSU fordert Online-Razzien..." www.heise.de/newsticker/meldung/101294
- Stehen Sie auch vorbehaltlos hinter dieser Forderung?
- Möchten Sie dann auch den Schutz des eigenen Computers vor Ausspähungen von außen unter Strafe stellen?
- Halten Sie vor allem die Heimlichkeit, mit der die Behörden solche Ausspähungen durchführen würden, für gerechtfertigt?
- Wenn ja, würden Sie als logische Forderung auch für heimliche Wohnungsdurchsuchungen plädieren?
- Welche Kontrollmöglichkeiten werden Sie dem Bürger über die Nutzung dieses Instruments einräumen, wie werden Sie Mißbrauch durch Staatsorgane (wie in der DDR) verhindern?
Ich bitte Sie, mir möglichst vollständig auf meine Fragen zu Antworten, damit ich (und weitere Leser) frühzeitig über die Einstellung meiner Volksvertreterin informiert bin.
mfg, Thomas Dörfler.
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Sehr geehrter Herr Dörfler,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 06.01.2008 auf der Website von Abgeordnetenwatch, in der Sie einige Fragen zum Thema Online-Razzien stellen.
Meines Erachtens haben Online-Durchsuchungen als integraler Bestandteil der Präventionsmaßnahmen in der Terrorismusabwehr durchaus Ihre Berechtigung. Verdächtige können heute oftmals nicht mehr effektiv überwacht werden, da sie anstelle von Festnetz- oder Mobiltelefonen ihre Kommunikation verstärkt über das Internet abwickeln. Die traditionellen Ermittlungsmethoden, wie die Telekommunikationsüberwachung oder der Einsatz von V-Männern, reichen somit nicht mehr aus. Mit der Beschlagnahme des Computers bzw. der Festplatte können die Ermittler oft nicht viel erreichen, da hochprofessionelle Täter die Daten auf der Festplatte verschlüsseln, so dass sie im Falle einer Beschlagnahme nicht ausgewertet werden können. Um die ermittlungsrelevanten Dateien und Informationen zu erlangen und auswerten zu können, benötigt das Bundeskriminalamt eine Rechtsgrundlage, aufgrund derer ein verdeckter Zugriff auf Computer von Terroristen in bestimmten, sehr eng umgrenzten Fällen ermöglicht wird.
Maßgeblich ist, dass die Online-Durchsuchung auf einer verfassungsmäßig abgesicherten Grundlage steht. Bei Online-Durchsuchungen würde es sich um gezielte Maßnahmen gegen einzelne Personen handeln, die im Verdacht stehen, terroristische Anschläge vorzubereiten oder an der Vorbereitung beteiligt zu sein. Die Online-Durchsuchung muss ultima ratio sein, das heißt, sie muss das letzte verfügbare Mittel sein, das effektiv eingesetzt werden kann um eine terroristische Gefahr abzuwehren oder entsprechende Straftaten zu verhindern. Eine Durchsuchung ohne Kenntnis des Verdächtigen ist insbesondere dann notwendig, wenn beispielsweise der Verdächtige durch eine offene Durchsuchung des Rechners Kenntnis von den Ermittlungen erhalten würde und eventuelle Hintermänner oder Mittäter so gewarnt wären. Auch wenn der Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation erforderlich ist und dies nur durch die Erlangung eines Passwortes oder durch Zugriff auf die Dateien in unverschlüsseltem Zustand möglich wäre, ist eine Online-Durchsuchung die einzige effektive Maßnahme.
Inhalte, die im Zusammenhang mit dem Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung zusammenhängen, müssen wirksam vor der dem Zugriff der Ermittlungsbehörden geschützt werden. Auch muss der Schutz von Berufsgeheimnisträgern, der auch bei anderen Maßnahmen greift, im Rahmen der Online-Durchsuchung gelten. Als Absicherung gegen Missbrauch ist vorgesehen, dass eine Online-Durchsuchung durch das Bundeskriminalamt nur auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes durch ein Gericht angeordnet werden kann. In der Anordnung müsste dann das zu überwachende Gerät genau bezeichnet werden und die Überwachungsmaßnahme müsste zeitlich befristet sein.
Bei der Online-Durchsuchung geht es nicht um eine flächendeckende Ausspähung persönlicher Computer, sondern Online-Durchsuchungen sollen als Instrument für gezielte Einzelmaßnahmen im Rahmen der Terrorismusabwehr dienen. Die weitaus meisten Menschen in Deutschland werden nie von einer Durchsuchungsmaßnahme betroffen sein. Für die Anordnung einer Online-Durchsuchung gelten strenge rechtstaatliche Anforderungen. Befürchtungen, es könne zu einer massiven Ausspähung persönlicher Dateien unbescholtener Bürger kommen, sind also nicht begründet.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
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© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2008
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Alle hier aufgeführten Fragen gingen beim Internetportal www.abgeordnetenwatch.de ein.
Nur diese Anfragen werden veröffentlicht.
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