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13.12.2007
Frage von Werner Prunhuber aus Puchheim,
meine Antwort Werner Prunhuber aus Puchheim fragt: ---------------------------------
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
im Bundestag wurde beschlossen, die Abgeordneten-Diäten bis 2009 um annähernd 10 % zu erhöhen. Bei der vorangegangenen Debatte haben Sie sich eindeutig für die Anhebung in der genannten Höhe ausgesprochen und dies u.a. mit der enormen Leistung der Abgeordneten für den Deutschen Staat begründet.
Kann ich davon ausgehen, dass Sie sich mit der gleichen Intensität auch für eine annähernde Erhöhung unserer Renten einsetzen werden? Oder gilt etwa, dass ein Arbeiter oder Angestellter, der 45 Jahre gearbeitet hat oder etwa die Mutter, die 4 Kinder großgezogen hat, weniger für den Staat, und das sind wir alle, geleistet haben. Haben Sie eigentlich nur einmal daran gedacht, dass die erste Erhöhung von ? 300,-- bereits in etwa dem Hartz IV Satz entspricht? Haben Sie sich vor Augen geführt, dass die letzte Rentenerhöhung mit 0,54 % bei einer angenommenen Durchschnittsrente von ? 1.000,-- gerade einmal ? 5,40 brutto ausgemacht haben?
Abgesehen davon, dass ich es außerordentlich unklug finde, in der heutigen Zeit Erhöhungen in derartiger Höhe selbst und in eigener Regie zu beschließen (andere sagen hierzu Selbstbedienung), meine ich auch, dass es gerade unseren Volksvertretern gut anstehen würde, mit gutem Beispiel voranzugehen und Mäßigung zu üben.
Ich jedenfalls habe beschlossen, meine politische Heimat, die immer die CSU war, bei den nächsten Wahlen zu verlassen.
Bleibt abzuwarten, ob Sie zu diesem Brief Stellung beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Prunhuber
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Sehr geehrter Herr Prunhuber,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. November 2007 auf abgeordnetenwatch.de. Sie bringen darin Ihre Kritik an der kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossenen Erhöhung der Abgeordnetendiäten zum Ausdruck.
Gerne erläutere ich Ihnen die Hintergründe zu dieser Bundestagsentscheidung. Auch wenn wir uns als Abgeordnete deshalb in den letzten Wochen heftiger Kritik aus der Öffentlichkeit ausgesetzt sahen, kam der Deutsche Bundestag mit seiner Entscheidung zu den Abgeordnetenentschädigungen seiner vom Bundesver-fassungsgericht auferlegten Pflicht nach, die Höhe der Diäten selbst zu bestimmen. Sei sind sicher mit mir der Meinung, dass die schwierigen und schwerwiegenden Entscheidungen zu Haushalt, Arbeitslosigkeit oder – wie von Ihnen angesprochen – Rente von unabhängigen Abgeordneten getroffen werden, die diese große Verantwortung mit einem hohen Maß an Sach- und Fachkompetenz, einem hohen Maß an Engagement, einem hohen Maß an Arbeitseffizienz und auch einem hohen Maß an Idealismus tragen.
Es handelt sich bei den genannten Qualifikationen um Eigenschaften, die auch in anderen Lebens- und Arbeitsbereichen sehr gefragt sind. Um zu erreichen, dass sich entsprechend qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten überhaupt für dieses politische Amt zur Verfügung stellen, und nicht in anderen Bereichen tätig werden oder bleiben, muss die Vergütung angemessen sein. In Ihrem Schreiben verweisen Sie als Gegensatz zur Diäterhöhung unter anderem auf die geringe Steigerung der Renten in den vergangenen Jahren.
Sie sollten jedoch nicht vergessen, dass Abgeordnete voll im Berufsleben stehen. Eine Vergleichbarkeit der beiden Sachverhalte kann folglich nicht hergestellt werden. Zieht man anstelle der Diäten jedoch die Altersentschädigung für einen Vergleich heran, ist zu bedenken, dass mit der Anpassung der Diäten eine Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 % einhergeht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort die Hintergründe der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung erläutern konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2007
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Alle hier aufgeführten Fragen gingen beim Internetportal www.abgeordnetenwatch.de ein.
Nur diese Anfragen werden veröffentlicht.
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