11.04.2008
Frage von Günter Möder aus Altenroda,
meine Antwort Günter Möder aus Altenroda fragt: ---------------------------------
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt!
In Bayern müssen Bewerber für den öffentlichen Dienst nun angeben, ob Sie Sympathisanten der Partei Die Linke sind. Frage: Ist das Ihrer Meinung nach gerechtfertigt und warum? Man kann den Eindruck gewinnen, dass die CSU ihre jahrzehntelange Vorherrschaft mit solchen Mitteln erhalten möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Möder
---------------------------------
Sehr geehrter Herr Möder,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 25.03.2008 auf der Website von „Abgeordnetenwatch“. Ihre Frage bezieht sich auf den Fragebogen zur Verfassungstreue, der bei der Bewerbung in den öffentlichen Dienst in Bayern ausgefüllt werden muss.
Angehörige des öffentlichen Dienstes nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Sie stehen deshalb in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und sind in besonderem Maße an ihren Dienstherren gebunden. Der Dienstherr – im Falle Ihrer Frage der Freistaat Bayern – hat daher ein großes Interesse, dass die Angehörigen des öffentlichen Dienstes Gewähr für ihre Verfassungstreue bieten. Zur Feststellung der Verfassungstreue hat der Freistaat Bayern das System der Anlassanfrage entwickelt: Anlässlich der Bewerbung für den öffentlichen Dienst werden Fragen zur Verfassungstreue gestellt und die Antworten gegebenenfalls überprüft.
Nach dem Verfassungsschutzbericht des Bundes bieten die programmatischen Aussagen der Partei DIE LINKE sowie Äußerungen führender Funktionäre der Partei tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes (bezieht sich in der derzeit verfügbaren Fassung noch auf die „Linkspartei.PDS“). Zum gleichen Ergebnis kommt auch der Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern.
Meiner Meinung nach ist die Auflistung der Partei DIE LINKE im Anhang des Fragebogens zur Prüfung der Verfassungstreue daher durchaus gerechtfertigt. Der Dienstherr im öffentlichen Dienst muss sich auf die Verfassungstreue seiner Beamten und Angestellten verlassen können.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2008
|