Gerda Hasselfeldt Eine starke Frau in Berlin Bundestagswahl 2005
07. Februar 2012
 
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05.12.2007

Frage von Tobias Reichl aus Dachau,
meine Antwort


Tobias Reichl aus Dachau fragt:
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Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

mit Enttäuschung habe ich erfahren, dass Sie heute der
Vorratsdatenspeicherung namentlich zugestimmt haben.

Die als Begründung zitierte europäische Richtlinie über die
Vorratsdatenspeicherung dürfte über das Jahr 2008 hinaus keinen Bestand
haben, da Irland im Juli 2006 Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie
eingereicht hat.

Ebenso wurden weitere Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des
Telekommunikationsgesetzes nicht abgewartet, so dass sich der Eindruck
aufdrängt, die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung wäre schnell
"durchgepeitscht" worden.

Für mich stellt sich zudem grundsätzlich die Frage nach der Wirksamkeit
der Vorratsdatenspeicherung, da sie in meinen Augen nur zu einer
Kriminalisierung aller führt, die ihre persönliche Privatsphäre schützen
wollen.
Bei tatsächlich beabsichtigten Straftaten ist es ein Leichtes, sich der
Vorratsdatenspeicherung zu entziehen, und dürfte bei vorhandener
krimineller Energie dem technisch halbwegs versierten Täter ohnehin nicht
mehr als ein müdes Lächeln entlocken - was bleibt, ist ein Generalverdacht
gegenüber dem rechtschaffenen Bürger.

Eine Schlechterstellung von Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und
Therapeuten ist für mich zusätzlich nicht hinnehmbar, da bei
Berufsgeheimnisträgern augenscheinlich mit zweierlei Maß gemessen wird -
insbesondere genießen Abgeordnete noch Sonderstatus.

Aus diesen Gründen würde mich interessieren, warum Sie für die
Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben, und wessen Interessen Sie damit zu
vertreten glauben - meine Interessen sind es zumindest nicht.

Viele Grüße

Tobias Reichl

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Sehr geehrter Herr Reichl,

vielen Dank für Ihre Frage vom 09.November 2007 auf www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie Ihre Kritik am Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung äußern.

Obwohl ich Ihre Sorgen verstehen kann, habe ich dem Gesetz nach reiflicher Überlegung zugestimmt. Dem Gesetz gelingt es meiner Meinung nach, eine Balance zwischen dem Interesse einer effektiven Strafverfolgung und dem Schutz der Grundrechte herzustellen. Zwei Gründe waren für mich dabei entscheidend.

Zum einen werden bei der Vorratsdatenspeicherung keineswegs die Inhalte der Verbindungen, sondern nur die Verkehrsdaten gespeichert. Dabei handelt es sich, wie Sie wissen, um rein technische Daten, mit Hilfe derer eine Zuordnung möglich ist. Die an den Anschlägen in Madrid 2003 beteiligten Attentäter konnten nicht zuletzt dank ihrer gespeicherten Handyverbindungen ermittelt werden. Diese Speicherung der Verbindungsdaten ist im Übrigen bereits seit langem gängige Praxis der Telekommunikationsanbieter – das neue Gesetz reguliert diese Praxis nun.
Wenn sich im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen die Notwendigkeit ergibt, Einblick bei den Unternehmen gespeicherten Daten zu nehmen, dann ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – das ist der zweite wichtige Aspekt des Gesetzes: Bei Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung, der von einem richterlichen Beschluss bestätigt werden muss.

Natürlich wird es Kriminellen immer wieder gelingen, sich zu entziehen. Dies ändert aber nichts an der Notwendigkeit, Verbrechen durch Polizei und Justiz aufzuklären, zu bestrafen und bestenfalls zu verhindern. Die Möglichkeiten, dies zu tun, müssen immer wieder aktualisiert werden.

Für Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und Therapeuten bedeutet das neue Gesetz im Übrigen keine Schlechterstellung. Bereits bisher hat das Bundesverfassungsgericht zwei schützenswerte Berufsgruppen unterschieden, wenn es um die Zulässigkeit von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen geht. Während für Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot besteht, gilt für Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte (außer Strafverteidiger) schon bislang der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hier besteht ein Schutz, es muss aber zwischen den Interessen der Strafverfolgung und dem Berufsgeheimnisinteresse abgewogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB


© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2007

 
 
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