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05.12.2007
Frage von Thomas Dörfler aus Puchheim,
meine Antwort Thomas Dörfler aus Puchheim fragt: ---------------------------------
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
mit Bestürzung habe ich heute zur Kenntnis genommen, das der Deutsche Bundestag, auch mit Ihrer Stimme, heute beschlossen hat, ein wichtiges Stück der Privatsphäre seiner Bürger aufzuheben und damit auch mich unter Generalverdacht zu stellen.
Die von anderer Seite vorgebrachten Ausflüchte, dass eine Richtlinie der EU dieses Gesetz erzwingt, kann ich nicht akzeptieren. Entweder Sie halten das Gesetz für richtig, oder Sie müssten Ihr gesamtes politisches Gewicht gegen dieses Gesetz und u.U. auch gegen die EU-Richtlinie in die Waagschale werfen, dies ist Ihr verfassungsrechtlicher Auftrag.
Offensichtlich halten Sie die gesamte deutsche Bevölkerung für so gefährlich, dass Ihnen eine Überwachung aller Kommunikationsverbindungen angemessen erscheint.
Ich würde gerne Ihr Votum verstehen, deshalb beantworten Sie mir bitte folgende Fragen:
- warum sind Sie der Meinung, dass die gesamte Bevölkerung, auch die Ihres Wahlkreises, präventiv überwacht werden muss?
- wie fühlen Sie sich, wenn Ihre Legitimation als Abgeordnete auf einem so potentiell gefährlichen Wahlvolk beruht?
- warum sind Sie der Meinung, dass Sie und Ihre Abgeordneten-Kollegen weniger gefährlich sind als der Rest der Bevölkerung und deshalb von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen werden können?
- wie fühlen Sie sich, nachdem Sie mit diesem Votum eine Infrastruktur schaffen lassen, die von einer zukünftigen, eventuell noch "ängstlicheren" Regierung SOFORT zur lückenlosen Überwachung des deutschen Volkes genutzt werden kann?
Ich hoffe, Sie bringen genug Mut auf, mir öffentlich zu antworten und mir eventuell auch in Ihrem Wahlkreis noch in die Augen zu sehen.
Thomas Dörfler.
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Sehr geehrter Herr Dörfler,
haben Sie Dank für Ihr Schreiben vom 10. November 2007 auf www.abgeordnetenwatch.de. Darin bringen Sie Ihre Kritik am kürzlich vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zum Ausdruck. Gerne erläutere ich Ihnen meine Sichtweise.
Die Vorratsdatenspeicherung stellt niemand unter Generalverdacht und dient keineswegs einer präventiven Überwachung aller. Das Gesetz verpflichtet lediglich die Telekommunikationsdienstleister, die anfallenden Verkehrsdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. Bereits seit langem ist dies gängige Praxis der Unternehmen; das Gesetz schafft dafür eine klare Rechtsgrundlage. Wollen polizeiliche Ermittler Einblick in die bei den Unternehmen gespeicherten Daten, muss ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen – den ein richterlicher Beschluss bestätigen muss. Rückschlüsse auf die Inhalte der Verbindungen, etwa die Gesprächsinhalte eines Telefonats oder die besuchten Internetseiten, sind dabei selbstverständlich nicht möglich.
Ein zweiter Punkt ist der besondere Schutz einiger Berufsgruppen vor verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, etwa der Telefonüberwachung. Seelsorgern, Strafverteidigern aber auch Abgeordneten werden hier in der Tat zusätzliche Schutzrechte gewährt. Dies ist durch das besondere Vertrauensverhältnis dieser Berufsgruppen zu ihren Mandanten bzw. Wählern gerechtfertigt und laut Bundesverfassungsgericht auch verfassungsrechtlich geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2007
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