16.10.2007
Frage von Georg Schlegel aus Olching
meine Antwort Georg Schlegel aus Olching fragt:
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Wie stellen Sie sich zur derzeitigen Kruzifix Diskussion Ihrer Kollegen? Das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - hat entschieden, daß die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen die in Art. 4 Abs. 1 GG garantierte Religionsfreiheit verstößt. Gleichzeitig hat es eine Vorschrift des bayerischen Schulrechts (§ 13 Abs. 1 Satz 3 der Volksschulordnung), die anordnet, daß in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen ist, für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt.
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Sehr geehrter Herr Schlegel,
vielen Dank für Ihr Scheiben. Das Urteil des Verfassungsgerichts verbietet nicht grundsätzlich die Anbringung von Kreuzen in öffentlichen Räumen und Schulen, jedoch muss es Ausweichmöglichkeiten für Andersdenkende und Andersgläubige geben. Zudem liegt die Entscheidung, ob Kreuze aufgehängt werden, im Zuständigkeitsbereich der Länder, da diesen die Schulhoheit obliegt.
Das Kreuz ist Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur und dessen Werten. Es ist aus meiner Sicht richtig, dies auch zum Ausdruck zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2007
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