05.06.2008
Frage von Thomas Heinz aus Röhrmoos,
meine Antwort Tobias Heinz aus Röhrmoos fragt: ---------------------------------
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
am 11.4.2008 wurde im Bundestag das "Gesetz zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" verabschiedet.
- Autoren und Urheber erzielen ein immer geringeres Einkommen (vgl. Bericht der Bundesregierung Situation künstlerischer Berufe in Deutschland, Quelle: http://dip.bundestag.de/btd/15/022/1502275.pdf ), während die Rechteaufkäufer und Verwerter immer weiter wachsende Gewinne einfahren (z. B. SonyBMG (Film und Musik) mit 1,5 Mrd. Euro Umsatz in 2007, Umsatzrendite 9,7 15% Gewinnsteigerung in 2007 (25% in 2006) und Kapitalrendite über 20% - im Musikgeschäft ein Operating EBIT der von 54 Mio in 2003 auf 173 Mio in 2006 gestiegen ist)? (Quelle, Geschäftsbericht 2007 http://www.bertelsmann.de/ bertelsmann_corp/wms41// customers/bmcorp/pdf/GB_Vorab_2007_deutsch.pdf)
- In verschiedenen Studien (Beispiel:http://www.ccianet.org/ artmanager/uploads/1/FairUseStudy-Sep12.pdf ) wurde nachgewiesen, daß der Verzicht auf die Ausübung von Urheberrechten Umsatz und Gewinn von Industrie steigert und zugleich dazu führt, daß die Autoren und Urheber einen größeren Anteil an den erzielten Einnahmen erhalten.
- Der Bundestag hat in der Anhörung der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" ( http://www.bundestag.de/ aktuell/archiv/2007/enquete_urheber/ ) festgestellt, daß es gravierende Probleme bei der Kontrolle der Ausschüttungsverfahren von Verwertungsgesellschaften gibt.
- Die Expertenanhörung zum jetzt verabschiedeten Gesetz hat extreme Bedenken ergeben und überwiegend keine Notwendigkeit für dieses Gesetz gesehen (siehe: http://www.bundestag.de/ aktuell/archiv/2007/eigentum_kw25/)
Welche Informationen und nachweisbare Fakten liegen Ihnen vor, die eine Ausweitung des geistigen Eigentums und seiner Durchsetzung für Sie persönlich notwendig gemacht haben?
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Sehr geehrter Herr Heinz,
vielen Dank für Ihre Zuschrift auf der Website „Abgeordnetenwatch“ vom 23.04.2008, in der Sie sich zum „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ äußern.
Das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ soll in erster Linie den Rechtsinhabern mehr Schutz vor Produktpiraterie bieten. Illegale Raubkopien sollen verhindert werden, um den Künstlern ihre Einnahmequellen zu sichern. So enthält das Gesetz beispielsweise die Möglichkeit von Abmahnungen für die Verletzung von Urheberrechten. Die Union hat in den Bundestagsdebatten bereits angekündigt, sich auch in Zukunft für den Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere im Internet, einzusetzen.
Im Rahmen der Sachverständigenanhörung zum Regierungsentwurf des Gesetzes wurde die Notwendigkeit eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches durchaus erkannt; strittig war lediglich die konkrete Ausgestaltung des Anspruches. Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch ermöglicht es den Rechteinhabern, von Internetprovidern die Namen von Raubkopierern herauszuverlangen. Wurden ihre Rechte bei Tauschbörsen im Internet verletzt, hatten sie bislang Schwierigkeiten, ihre Rechte durchzusetzen: Oftmals musste erst die Staatsanwaltschaft den Rechtsverletzer ermitteln; erst im Anschluss daran konnte der Verletzte zivilrechtlich gegen den Rechtsverletzer vorgehen. Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch, der mit dem neuen Gesetz implementiert wurde, ist ein geeignetes Mittel, dem Rechteinhaber die Durchsetzung seiner Ansprüche zu erleichtern.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2008
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