12.08.2008
Frage von Peter Angenoorth aus Puchheim,
meine Antwort Peter Angenoorth aus Puchheim fragt:
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Sehr geehte Frau Hasselfeldt,
wie ist Ihre Meinung zu den folgenden drei Fragen:
1) Das Grundgesetz ist nicht vom deutschen Volk legitimiert (keine demokratische Abstimmung des Deutschen Volkes) und das Deutsche Volk hat sich nach der Wiedervereinigung keine Verfassung gegeben. Wie sehen Sie das?
2) Im Bundestag und in den Landesparlamenten sitzen überdurchschnittlich viele Beamte (man spricht von ca 50%), die als Berufsgruppe allerdings nur 10% in Deutschland ausmachen. Wiederspricht das nicht dem Grundgesetz, das in seinem Ursprung eine gleichmäßige Vertretung aller Berufsgruppen vorsieht?
3) Wie stehen Sie zu einer Änderung des Walhrechts, indem wichtige Funktionen im Staat, wie z.B. der Kanzler und damit verbunden die Regierung, der Bundespräsident, die Verfassungsrichter, direkt vom Deutschen Volk gewählt werden und das Deutsche Volk, wie es in den Ländern üblich ist, die Möglichkeit zu einem Volksbegehren (inkl. Verfassungs- oder Grundgesetzänderungen) haben?
Ich bitte Sie um konkrete Antworten.
Hochachtungsvoll Peter Angenoorh
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Sehr geehrter Herr Angenoorth,
vielen Dank für Ihre Zuschrift auf der Website von Abgeordnetenwatch, in der Sie Fragen zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“ stellen.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und am 8. Mai 1949 verabschiedet. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wurden von den elf Landtagen in den drei westlichen Besatzungszonen gewählt. In den Landtagen wurde über die Zustimmung zum Grundgesetz abgestimmt. Eine direkte Abstimmung des Volkes ist für eine demokratische Legitimation einer Verfassung nicht unbedingt notwendig. Nicht überall stimmt das ganze Volk über die Annahme oder Veränderung einer Verfassung ab. Maßgeblich ist ein demokratisches Verfahren, eine Einbeziehung und Teilhabe des Volkes im Entscheidungs- und Abstimmungsprozess. Nach der Wiedervereinigung zeigte sich, dass die Einberufung einer neuen verfassungsgebenden Versammlung nicht notwendig war, da die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten von sich überzeugt hatte. Stattdessen trat die ehemalige DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei.
Im Grundgesetz ist vorgesehen, dass jeder wählbar ist, der volljährig ist. Entsprechend finden sich im Bundestag nicht überdurchschnittlich viele Beamte, sondern derzeit Abgeordnete aus insgesamt 119 verschiedenen Berufen.
Eine Änderung des Wahlrechtes, mit einer direkten Wahl des Kanzlers, des Bundespräsidenten, der Verfassungsrichter usw. halte ich nicht für angebracht. Bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes wurde aufgrund der geschichtlichen Erfahrung bewusst auf Direktwahlen für diese Posten verzichtet. Das Wahlsystem in der Bundesrepublik Deutschland ist ein bewährtes System, das m. E. in seiner vielfach erprobten Ausformung belassen werden sollte.
Volksbegehren sind inzwischen auf kommunaler Ebene und auf Länderebene in vielen Bundesländern etabliert. Eine Ausweitung der Volksbegehren, wie von Ihnen angesprochen, zum Beispiel auf Änderungen des Grundgesetzes, halte ich aufgrund der komplexen Sachverhalte, die hinter solchen Änderungen stehen, für nicht sinnvoll. Zudem ermöglicht unser demokratisches System eine direkte Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Deutschland hat eine lebendige parlamentarische Demokratie, die sich m. E. gut bewährt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2008
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