12.08.2008
Frage von Thomas Dörfler aus Puchheim,
meine Antwort Thomas Dörfler aus Puchheim fragt:
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Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
schneller als erwartet ist öffentlich geworden, was ich seit Ihrer Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung befürchtet hatte: Der massive, automatisierte mißbräuchtliche Zugriff auf gespeicherte Verbindungsdaten wird zur Durchleuchtung des Kommunikationsverhaltens der Bürger genutzt, sowohl von der Privatwirtschaft als auch von staatlichen Stellen. Bekannt sind die Fälle der Deutschen Telekom und jetzt auch der saarländischen Strafverfolgungsbehörden:
http://www.heise.de/newsticker/ Ein-Abgrund-von-Datenabgleich--/meldung/110151
Die Folge wird sein, dass sich jeder Bürger überlegen muss, ob er sich in Zukunft für seine Telefonate rechtfertigen muß.
Ich habe zwei ganz konkrete Fragen an Sie:
1.) Was werden Sie tun, wenn bei diesen beiden Fällen die Verantwortlichen nicht ausgemacht werden können oder mit Bagatellstrafen davon kommen?
2.) Sie hatten mir in Ihrer letzten Antwort zugesichert, dass ein Zugriff auf diese Daten nur unter strengen Kriterien zulässig sei. Das scheint niemanden wirklich zu kümmern. Werden Sie für eine radikale Verschärfung der Strafen bei Mißbrauch eintreten?
mfg, Thomas Dörfler
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Sehr geehrter Herr Dörfler,
vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift zum Thema Vorratsdatenspeicherung auf der Website von Abgeordnetenwatch.
In den beiden von Ihnen genannten Fällen – Telekom und Kriminalpolizei Saarbrücken - gilt es zunächst die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden abzuwarten.
Wie bereits in meiner letzten Antwort an Sie ausgeführt, ist es tatsächlich so, dass den Strafverfolgungsbehörden Auskünfte über Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) nur unter strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen gegeben werden dürfen. Voraussetzung ist unter anderem ein konkreter Tatverdacht von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat, die mittels Kommunikation begangen wurde. Ferner steht die Erteilung der Auskunft unter Richtervorbehalt.
Nach Bekanntwerden der Vorkommnisse bei der Telekom hat das Bundesinnenministerium Gespräche mit den großen Telekommunikations-unternehmen geführt, um zu prüfen, wie der Datenschutz unternehmensintern verbessert werden kann. Bevor über eine Strafverschärfung nachgedacht wird, ist es notwendig die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft abzuwarten, um den Sachverhalt genau zu klären. Danach wird analysiert werden, ob die derzeitigen datenschutzrechtlichen Regelungen auch in der Privatwirtschaft ausreichen oder ob in diesem Bereich Konkretisierungen oder Anpassungen erforderlich sind. Derzeit ist noch nicht absehbar, ob ein gesetzgeberisches Tätigwerden notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2008
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