Gerda Hasselfeldt Eine starke Frau in Berlin Bundestagswahl 2005
09. September 2010
 
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25.09.2008

Frage von Samuel Raz aus Dachau,
meine Antwort


Samuel Raz aus Dachau fragt:

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Grüß Gott Frau Hasselfeldt,

Vielleicht kennen Sie die Situation, wenn Sie auf einem Fahrradweg fahren und auf dem Weg liegen zum Beispiel Scherben, der Weg ist voller Schlaglöcher oder anderweitig uneben und alle 20-20 Meter ist der Weg abgesenkt für Autoeinfahrten. Ich erlebe diese Sachen leider täglich auf den Radwegen in Dachau, München und Umgebung. Bekannte aus dem gesamten Bundesgebiet bestätigen mir diese Erfahrungen regelmäßig.

Somit bin ich auf der Straße schneller unterwegs und muß nicht aus Zeitgründen auf das Auto zurückgreifen.

Außerdem habe ich hin und wieder einen Unfall auf Radwegen, da mir Fußgänger mangels Bordstein direkt vor das Rad laufen und Autofahrer weniger Rücksicht bei Einfahrten, Ampeln und Kreuzungen nehmen, da ich ja auf dem Radweg aufgeräumt bin und diesen aufgrund häufig angeordneter Radwegbenutzungspflicht diese kaum verlassen kann.

Ich glaube, daß ein guter Radweg freiwillig benutzt wird.

Liege ich richtig mit der Annahme, daß es zu meiner Sicherheit und Schnelligkeit sinnvoll wäre, mir es frei zu stellen, ob ich auf der Straße fahre oder nicht?

Viele Grüße

Samuel Raz

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Sehr geehrter Herr Raz,

vielen Dank für Ihre Zuschrift auf der Website von Abgeordnetenwatch.

Radwege sind eine durchaus sinnvolle Maßnahme zur Entzerrung des Verkehrs und damit zur Reduzierung von Risiken. Auch wenn Sie möglicherweise schneller sind, wenn Sie statt des vorhandenen Radwegs die Straße benutzen – Ihre Sicherheit erhöhen Sie dadurch wohl nicht, sind Sie als Radfahrer doch stets der „schwächere“ Verkehrsteilnehmer. Zudem werden Autofahrer nicht unbedingt mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen, wenn neben der Straße ein Radweg vorhanden ist, wodurch Sie zusätzlich gefährdet würden.

Allerdings stimme ich Ihnen zu, dass Radwege nicht immer im besten Zustand sind. Eine Pflicht zur Benutzung von Radwegen besteht übrigens nicht grundsätzlich. Zum einen ist die Beschilderung des Radweges durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 Voraussetzung. Zum anderen muss die Benutzung eines Radwegs auch zumutbar sein: So muss ein Radweg ausreichend breit, befestigt und frei von Hindernissen sein, der Weg muss in einem „den Erfordernissen des Radverkehrs genügenden Zustand“ sein und drittens muss die Linienführung des Radwegs eindeutig erkennbar und sicher gestaltet sein (geregelt ist dies in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO).

Wenn Radwege tatsächlich in einem dauerhaft schlechten Zustand sind, bietet es sich an, dies der Straßenverkehrsbehörde oder auch der Polizei mitzuteilen – die Behörden sind nämlich gehalten, den Zustand der Radwege zu überwachen und erforderlichenfalls bauliche Maßnahme anzuregen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB

© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2008
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