Gerda Hasselfeldt Eine starke Frau in Berlin Bundestagswahl 2005
07. Februar 2012
 
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09.10.2008

Frage von Dr. Mathias Hellwig aus Eichenau,
meine Antwort


Dr. Mathias Hellwig aus Eichenau fragt:

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Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

Im Zuge des demographischen Wandels steht der Bundesrepublik Deutschland nachhaltige Veränderungen an. Um diese Veränderungen effizient zu bewältigen und gleichzeitig die Lasten gleich zu verteilen (Stichwort Generationengerechtigkeit) würde es mich interessieren, ob die Politik überhaupt eine Interesse hat diese Diskussion offen zu führen. Denn die ungleichmäßige Alterspyramide  der Bundesrepublik führt zu eine über proportionalen Gewichtung älterer Wähler und damit zu einer verstärkten politischen Aufmerksamkeit seitens der Politik, wie es schon Roman Herzog kürzlich erwähnte.
Wieso führt  man daher, die Politiker als auch die Gesellschaft,  diese Debatte nicht auf Grund von konkreten Daten, die z.B: die Sozialversicherungsträger bereit stellen könnten. Diese Daten könnten konkret aufzeigen, welche Geburtsjahrgänge wieviel zur sozialen Sicherung (Krankenkasse, Renten, Arbeitslosenversicherung, etc.) in der Vergangenheit beigetragen haben und wieviel davon jeder Geburtsjahrgang genutzt hat und vermutlich gemäß Prognose nutzen wird.
Bisher wird diese Debatte dominiert von älteren Damen, die am Sonntagabend in der ARD unseriöse Stimmung machen und über Rentner mit geringen Einkommen berichten. Demgegenüber werden allerdings nicht die große Anzahl an Frührentnern erwähnt, die mit einem Renteneintrittsalter weit unter 60 J bei guter Rente verrentet werden (honi soit qui pense mal!!).
Ist ein solche offene und Evidenz basierte Debatte auch in Ihrem Interesse und würden Sie sich dafür einsetzen im Sinne der Generationengerechtigkeit?

Mit freundlichem Gruß
Dr. Mathias Hellwig


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Sehr geehrter Herr Hellwig,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 15.09.2008 zum Thema Generationengerechtigkeit auf der Website von Abgeordnetenwatch.

Der demographische Wandel stellt Deutschland vor eine Reihe von Herausforderungen. Die Diskussion um den demographischen Wandel und die Rentenentwicklung wird dabei offen geführt.

Die Bundesregierung ist nach § 154 Abs. 1 SGB VI verpflichtet, jährlich einen Rentenversicherungsbericht vorzulegen. Dieser Bericht enthält unter anderem Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben und des erforderlichen Beitragssatzes in den nächsten 15 Kalenderjahren. Diese Modellrechnungen werden auf der Grundlage von konkreten Zahlen – ähnlich wie Sie es fordern – durchgeführt. Herangezogen werden die letzten Ermittlungen der Zahl der Versicherten und Rentner, sowie die Höhe der Einnahmen und Ausgaben und der Nachhaltigkeitsrücklage.

Zudem ist die Regierung verpflichtet, einmal in jeder Wahlperiode des Deutschen Bundestages einen so genannten „Alterssicherungsbericht“ vorzulegen, in dem beispielsweise die Höhe des Gesamtversorgungsniveaus für typische Rentner einzelner Zugangsjahrgänge ermittelt wird.

Diese Berichte werden öffentlich vorgestellt und zugänglich gemacht (u.a. auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales). Auf der Grundlage dieser Berichte wird zum einen eine öffentliche Diskussion über die Rentenentwicklung geführt, zum anderen wird aus den Ergebnissen eine Richtschnur für Entscheidungen in der Rentenpolitik entwickelt. Deshalb ist es Ziel der Rentenpolitik, die finanziellen Lasten der Alterung fair zwischen den Generationen zu verteilen. Dabei dürfen weder die Beitragszahler mit zu hohen Beiträgen belastet werden, noch die Ansprüche der Rentner, die viele Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben, auf Sozialhilfeniveau absinken.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB


© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2008
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