28.01.2009
Frage von Ulrich Britzelmair aus Oberhaslach,
meine Antwort Ulrich Britzelmair aus Oberhaslach fragt:
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Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
die IHKn verzocken derzeit unsere Zwangsmitgliedsbeiträge. Nachzulesen auf http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/ nachrichten/hessen/?em_cnt=1646225&; oder http://www.hna.de/wirtschaftstart/00_20081212184351 _Geld_in_Island_versenkt.html
Gerne hätten wir diese Zwangsbeiträge in die Ausbildung unserer Jugendlichen und in unsere Betriebe gesteckt. Die Betriebe stellen sich jeden Tag der freien Wirtschaft. Die Kammern dagegen kassieren Zwangsbeiträge. Mit anvertrautem Geld würden wir nie zocken wie es die Kammern nun mit unseren Zwangsbeiträgen tut. Ein Saustall wie wir meinen!
Interessante hinweise gibt es auch unter www.kammerwatch.de.
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt was ist den Ihre Meinung dazu?
Mit freundlichen Grüßen aus Aichach Britzelmair Ulrich Zwangsmitglied IHK
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Sehr geehrter Herr Britzelmair,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf der Website „Abgeordnetenwatch“, in der Sie sich zur Verwendung von Geldern durch die Industrie- und Handelskammern äußern und auf Fälle verweisen, in denen Industrie- und Handelskammern Geld durch Finanzanlagen verloren haben.
Ich verstehe Ihre Entrüstung, dass Geld, das beispielsweise für die Ausbildung von Jugendlichen vorgesehen war, bei den betroffenen Industrie- und Handelskammern verloren gegangen ist.
Industrie- und Handelskammern können durchaus Geldanlagen einrichten. Dies macht auch Sinn, denn durch die Zinsen aus den Geldanlagen wird auch das Vermögen, aus dem die Industrie- und Handelskammern ihre Aufgaben bestreiten, gemehrt. Nach § 23 des Finanzstatuts der Industrie- und Handelskammern, ist dabei auf ausreichende Sicherheit zu achten. Die Geldanlagen sollen einen angemessenen Ertrag bringen und für den vorgesehenen Zweck in Anspruch genommen werden können. Finanzanlagen sind damit grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Musterrichtlinie zur Ausführung des Finanzstatuts gibt daher vor, dass Geldanlagen in erster Linie in Festgeldern oder festverzinslichen Wertpapieren erfolgen sollen. Nur Mittel, die für langfristige Zwecke bestimmt sind, können in begrenztem Umfang, beispielsweise in Anteilen an Investmentfonds, angelegt werden. Im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Mittel ist die Geldanlage ferner an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten.
Entsprechend wird zum Beispiel im Lagebericht der IHK München und Oberbayern für das Jahr 2007 ausgeführt, dass die IHK München und Oberbayern „üblicher Weise mündelsichere, in der Regel festverzinsliche Wertpapiere“ erwirbt, und dass das Anlageverhalten der IHK maßgeblich durch die konservativen Vorgaben des Finanzstatuts bestimmt wird.
Dem von Ihnen genannten Artikel zu den Verlusten bei der IHK Kassel ist zu entnehmen, dass sich die IHK Kassel vor der Geldanlage beraten habe lassen. Die Papiere, in die investiert wurde, hätten gute Bewertungen gehabt und ein Ausfallrisiko sei nicht abzusehen gewesen. Auch wenn es sehr bedauerlich ist, dass das Geld nun nicht mehr zur Verwendung durch die IHK - beispielsweise für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen – zur Verfügung steht, deutet aus den Informationen in dem genannten Artikel nichts auf ein Fehlverhalten der IHK hin.
Die Rechnungsprüfungsstelle der Industrie- und Handelskammern prüft die Rechnungslegung und damit auch die Einhaltung des Finanzstatuts. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, wird sich abschließend zeigen, ob die betroffenen Industrie- und Handelskammern gegen die Regelungen des Finanzstatuts verstoßen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
© Gerda Hasselfeldt, MdB, 2009
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