Gerda Hasselfeldt Eine starke Frau in Berlin Bundestagswahl 2005
09. September 2010
 
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26.05.2009

Frage von Stefan Weber aus Germering,
meine Antwort


Stefan Weber aus Germering fragt:

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sehr geehrte frau hasselfeldt.

mich würde interessieren wie sie zur geplanten intenet-zensur durch das bka stehen? letztes jahr hat die ganze welt über china geschimpft, weil sie das internet zensieren. und nun soll es in deutschland unter dem deckmantel der kinderpornografie ebenfalls geschehen. es wäre naiv zu glauben, dass dieses "stopp-schild" etwas im kampf gegen die kinderpornografie etwas bewirken wird. des weiteren ist es naiv zu sagen, dass das bka ohne kontrolle nur relevante kinderpornografieseiten sperrt.
da würden mit sicherheit noch andere seiten wie glückspiel, unliebsame politische meinungsseiten, usw. gesperrt.

ich bitte sie um eine ehrliche antwort und eine klare gegenstimme zu den geplanten gesetz.

mit freundlichen gruß aus germering

stefan weber

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Sehr geehrter Herr Weber,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auf der Website von Abgeordnetenwatch.

Kinderpornographie ist ein fürchterliches und abscheuliches Verbrechen. Sie werden mir Recht geben, dass etwas gegen die Verbreitung kinderpornographischer Materialien im Internet unternommen werden muss.

Sie befürchten, dass das Bundeskriminalamt eine Internet-Zensur vornehmen könnte und „unliebsame“ Websites sperren könnte. Eine Internetzensur würde vorliegen, wenn der Staat willkürlich Websites sperren ließe, um Bürger an der Internetnutzung zu hindern und so ihre Rechte auf Informations- und Kommunikationsfreiheit einzuschränken. Ein solches staatliches Verhalten ist jedoch im Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen nicht vorgesehen und wäre in Deutschland auch nicht denkbar. Vielmehr geht es darum, Websites, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern zu sehen ist, zu blockieren. Durch die Sperrung der entsprechenden Websites sollen Menschenrechte und Würde der Kinder geschützt werden und schwere Körperverletzungen geächtet werden. Freiheitsrechte, wie die durch das Grundgesetz geschützte Informations- und Kommunikationsfreiheit, werden durch eine Einschränkung des Zugangs zu Material, dessen Besitz, Erwerb und Verbreitung nach § 184b StGB unter Strafe steht sowie durch die Verhinderung neuer Straftaten nicht verletzt.

Die Sperrung der Websites kann sehr zielgerichtet gegen bestimmte Websites, die sich auf den Sperrlisten des Bundeskriminalamtes befinden, vorgenommen werden. Durch das geplante Gesetz erhält das Bundeskriminalamt lediglich die Aufgabe, Sperrlisten für Websites mit kinderpornographischem Inhalt zu erstellen. Andere Bereiche, wie zum Beispiel die von Ihnen genannten Glücksspielwebsites oder Websites werden von dem Entwurf nicht erfasst. Für die Korrektheit der Sperrlisten, soll nach dem Gesetzesentwurf das Bundeskriminalamt haften.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB
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