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22.06.2009
Frage von Tobias Heinz aus Röhrmoos,
meine Antwort Tobias Heinz aus Röhrmoos fragt:
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Sehr geehrte Fr. Hasselfeldt,
auch wenn das Gesetz nicht darauf "abzielt", so ist die bei den Providern nötige Technik, die durch dieses Gesetz geschaffen wird, mit der in China eingesetzten Technologie identisch. Sie beschreiben dies ja selbst, auch in China werden entsprechende DNS Sperren verwendet.
Ich vermisse allerdings eine klare Antwort auf meine Kernfrage:
Wäre es nicht ungleich wirkungsvoller gewesen, statt einer Liste mit WebSites eine Liste mit Konten zu erstellen und dann die zahlungsabwickelnden Stellen zu verpflichten, dorthin keine Zahlungen mehr weiterzuleiten? Fr. v. d. Leyen betonte, daß es sich hier um ein "Millionengeschäft" handelt - wäre es da nicht sinnvoller, bei den Zahlungsströmen anzusetzen, was ja z.. B. von Mafia-Jägern als die erfolgreichste Strategie angesehen wird?
Es sollte doch kein Problem sein, statt einer Liste mit DNS-Adressen und WebSites eine Liste mit Kontonummern zu erstellen. Zusätzlich existiert die nötige Infrastruktur für das Überwachen und Sperren von Zahlungsströmen aus dem Kampf gegen das organisierte Verbrechen - gerade auch Prostitution und Pornografie gehören ja in diesen Dunstkreis - ja bereits.
Warum also eine neue Infrastruktur, die nur das Internet und nicht die vielen anderen Verbreitungswege erfasst und nicht eine Blockade der Zahlungsströme?
Freundliche Grüße
Tobias Heinz
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Sehr geehrter Herr Heinz,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift auf der Website von Abgeordnetenwatch, in der Sie sich erkundigen, warum sich das geplante Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie gerade auf das Internet als Verbreitungsweg für Kinderpornographie bezieht und keine anderen Methode angewandt wird.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es kann nicht sein, dass im Internet Material zugänglich gemacht wird, dessen Verbreitung über andere Medien untersagt ist. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass die Zugriffserschwerungen durchaus wirkungsvoll sind. Allein in Schweden kann pro Tag rund 50.000 mal der Aufruf kinderpornographischer Seiten durch derartige Sperren verhindert werden. Die Zugangserschwerung ist also durchaus erfolgreich.
Selbstverständlich müssen alle möglichen Wege genutzt werden, um Kinderpornographie aus dem Internet zu verbannen. Die jetzt im Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen geplanten Maßnahmen sind nur ein Baustein. Diese Maßnahmen werden nicht zuletzt deshalb geschaffen, weil die Internetzugangsanbieter Rechtssicherheit wollten und ausdrücklich eine Regelung für das Internet gefordert haben.
Kinderpornographie wird mit vielen verschiedenen Maßnahmen bekämpft. Im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen werden beispielsweise – wie Sie es auch ansprechen – Finanzströme untersucht. Zudem wurde beispielsweise eine Europäische Finanzkoalition gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet (EFK) gegründet, die von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt wird. Bei der EFK handelt es sich um eine öffentlich-private informelle Gruppe, in der unter der Federführung der britischen Strafverfolgungsbehörden beispielsweise Polizei, Finanzdienstleister, und Internetanbieter im Kampf gegen die Kinderpornographie im Internet zusammenarbeiten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören MasterCard, PayPal und VISA Europe. Die Allianz will insbesondere erreichen, dass der Kauf von kinderpornographischem Material per Kreditkarte oder über ein elektronisches Zahlungssystem verhindert wird.
Auch in Zukunft werden noch weitere Maßnahmen notwendig sein, um gegen die Verbreitung von kinderpornographischen Materialen erfolgreich vorzugehen. Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist dafür jedoch ein wichtiger Schritt.
An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen, dass die Furcht vor Zensur, mit der im Zusammenhang mit den geplanten Internetsperren häufig argumentiert wird, unbegründet ist. Wie Sie vielleicht wissen, haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag nun auf eine Lösung geeinigt, mit der dies nochmals klargestellt wird: Die Internetsperren werden nun in einem Spezialgesetz verankert, das sich explizit nur auf Sperrungen von kinderpornographischen Websites bezieht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Gerda Hasselfeldt
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Alle hier aufgeführten Fragen gingen beim Internetportal www.abgeordnetenwatch.de ein.
Nur diese Anfragen werden veröffentlicht.
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