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03.07.2009
Frage von Thomas Schmid aus Berlin,
meine Antwort Thomas Schmid aus Berlin fragt:
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Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
ich würde sehr gerne wissen, warum die Vertreter der Petition gegen das Gesetz für Internetsperren ihr Anliegen NICHT vor dem Deutschen Bundestag vortragen durften.
Die mehr als 134.000 Unterzeichner dieser Petition wurden damit überdeutlich vor den Kopf gestoßen. Immerhin wurden die dafür notwendigen 50.000 Mitzeichner nicht nur innerhalb von 3 Wochen, sondern sogar innerhalb von nur 3 Tagen gewonnen.
Ich bitte um eine erklärende Stellungnahme von Ihnen als stellvertretender Präsidentin des Deutschen Bundestages und warte mit Spannung auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schmid
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Sehr geehrter Herr Schmid,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift bei abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich zum Verfahren bei der Petition zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie äußern.
Zu einer Anhörung von Vertretern der Petition konnte es vor der Verabschiedung des Gesetzes nicht kommen, da die öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses zu diesem Thema bereits vor Ablauf der Zeichnungsfrist der Petition stattfand. Wie Sie wissen ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen inzwischen vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Petitionsverfahren damit ebenfalls abgeschlossen ist.
Der Petitionsausschuss befasst sich auch mit bereits verabschiedeten Gesetzen. Er wird die Petition „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ eingehend prüfen und gegebenenfalls Verbesserungen vorschlagen. Eine weitere Behandlung der Petition in der nächsten Wahlperiode, umfasst auch eine öffentliche Beratung. Dabei kann eine erste Einschätzung über die Wirkung des Gesetzes vorgenommen werden und Veränderungen angeregt werden, die dann in die abschließende Empfehlung des Ausschusses einfließen könnten. Eine öffentliche Beratung wird voraussichtlich frühestens im Herbst stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
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Alle hier aufgeführten Fragen gingen beim Internetportal www.abgeordnetenwatch.de ein.
Nur diese Anfragen werden veröffentlicht.
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