Gerda Hasselfeldt Eine starke Frau in Berlin Bundestagswahl 2005
07. Februar 2012
 
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26.08.2009

Frage von Herrn Thomas Dörfler aus Puchheim,
meine Antwort


Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

am 9.11.2007 hatte ich Sie hier auf "abgeordnetenwatch" über Ihre Ansichten bezüglich der beschlossenen "Vorratsdatenspeicherung", aufgrund der jegliche Telekommunikationsvorgänge für sechs Monate bei den Telekommunikationsanbietern gespeichert werden, befragt. Nachdem im Frühsommer 2008 bekannt wurde, dass die Deutschen Telekom ihre Datenbeständen massiv zur Bespitzelung eingesetzt hatte, hatten Sie mir auf meine Anfrage vom 29.6.08 geantwortet, dass noch offen ist, "...ob weiteres gesetzgeberisches Tätigwerden notwendig ist".

Ich fühle mich immer noch verunsichert, da ich nicht sicher sein kann, wer sich alles Zugriff auf eine Liste meiner sämtlichen Telefongespräche, eMails und Webseitenabrufe verschaffen kann.

Darum meine konkreten Fragen:

- Was haben Sie und Ihre Mit-Abgeordneten seit Juni 2008 getan, um einen weiteren Missbrauch der von Ihnen befürworteten Sammlung der Verbindungsdaten sicherzustellen?

- Wie weit ist die von Ihnen angesprochene Analyse, "... ob die derzeitigen datenschutzrechtlichen Regelungen auch in der Privatwirtschaft ausreichen oder ob in diesem Bereich Konkretisierungen oder Anpassungen erforderlich sind." vorabgeschritten? Was sind die Ergebnisse?

- Sollten Sie die Sicherheit der erfassten Daten als vollkommen ausreichend erachten, werden Sie dann aus Solidarität zu Ihren Mitbürgern auf Ihr Recht verzichten, von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen zu werden?

mfg,
Thomas Dörfler.



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Sehr geehrter Herr Dörfler,

vielen Dank für Ihre Nachricht bei abgeordnetenwatch.de, in der Sie nach den Fortschritten bei der Datensicherheit im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung fragen.

Die Speicherung der Verbindungsdaten wird durch private Kommunikationsunternehmen vorgenommen. Der Bürger hat dabei ein Recht auf die sorgfältige Aufbewahrung seiner Daten durch diese Unternehmen. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu den Datensicherheitsstandards geschaffen. So sind die privaten Telekommunikationsunternehmen beispielsweise an das Fernmeldegeheimnis gebunden. Sie müssen angemessene technische Vorkehrungen und andere notwendige Maßnahmen treffen, um den Datenschutz, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses und den Schutz der Daten- und Telekommunikationsverarbeitungssysteme zu gewährleisten. Die personenbezogenen Daten der Telekommunikationsnutzer müssen dabei sowohl vor dem unbefugten Zugriff der Mitarbeiter als auch Dritter (.z.B. Hacker) geschützt werden.

Die Bundesnetzagentur führt Kontrollen bei den Telekommunikationsunternehmen durch. Wenn sie ein Sicherheitskonzept oder seine Umsetzung beanstandet, sind die Telekommunikationsunternehmen zur unverzüglichen Beseitigung der Mängel verpflichtet. Zudem sind Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis und die datenschutzrechtlichen Vorgaben nach dem Telekommunikationsgesetz unter Strafe gestellt.

In Deutschland hat bislang noch keine Bewertung der Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung stattgefunden. Dafür ist es derzeit noch zu früh – es liegen noch nicht ausreichend Erfahrungswerte vor. In der EU-Richtlinie, mit deren Umsetzung die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde, ist vorgesehen, dass die Europäische Kommission bis zum 15. September 2010 eine Bewertung der Anwendung der Richtlinie und der Auswirkungen auf Wirtschaftsbeteiligte und Verbraucher vorlegt. Die Evaluation soll veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB
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Alle hier aufgeführten Fragen gingen beim Internetportal
www.abgeordnetenwatch.de ein.

Nur diese Anfragen werden veröffentlicht.
 
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