19.07.2010
Frage von Ruth Kroll aus Diessen,
meine Antwort Sehr geehrte Frau Hasselfeldt
• wie vereinbaren Sie es mit Ihrem Gewissen, dass z.B. Millionärs-Gattinnen, die noch nie in ihrem Leben gearbeitet haben, Kindergeld bekommen, Harz IV-Mütter jedoch nicht? • Wie vereinbaren Sie es mit Ihrem Gewissen, dass Heizkostenzuschüsse für Wohngeldempfänger gestrichen werden? • Wie vereinbaren Sie es mit Ihrem Gewissen, dass das Elterngeld für Erwerbstätige, die eine berufliche Auszeit nehmen, gekürzt wird? • Wie vereinbaren Sie es mit Ihrem Gewissen....
Ich halte nichts von Beschimpfungen und unfairen Streitigkeiten – aber ich bin fassungslos, wie hier mit der "normalen Bevölkerung" umgegangen wird!!
Das Hochachtungsvoll bleibt mir im Halse stecken.... ....also nur mit momentan nicht vorhandener Hochachtung
Ruth Kroll
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Sehr geehrte Frau Kroll,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf der Website von Abgeordnetenwatch, in der Sie verschiedene Punkte aus dem Bereich
„Soziales“ ansprechen.
Die Millionärsgattinnen, über die Sie schreiben, können entweder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen oder das
Kindergeld. Diese beiden Möglichkeiten werden unabhängig von der Frage der Einkommenshöhe oder der Berufstätigkeit
gewährt, mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Ziel, das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei zu belassen. Das
Kindergeld ist folglich keine Sozialleistung.
Das Sparpaket des Bundes sieht vor, den Heizkostenzuschuss beim Wohngeld entfallen zu lassen. Der Heizkostenzuschuss
war im Jahr 2008 eingeführt worden, als die Energiekosten auf einem Rekordhoch standen. Seither sind sie jedoch
wieder deutlich gesunken, so dass eine Streichung des Zuschusses durchaus vertretbar ist.
Sei sprechen zudem das Elterngeld an. Hier wird die Einkommensersatzquote bei höheren Einkommen abgeflacht. Das
heißt, ab einem anzurechnenden Nettoeinkommen von 1.240 Euro wird eine moderate Absenkung von 67% auf 65 %
vorgenommen. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro beim Elterngeld bleibt jedoch bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB
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