Gerda Hasselfeldt Eine starke Frau in Berlin Bundestagswahl 2005
07. Februar 2012
 
CSU Logo
 
 

19.07.2010

Frage von Ruth Kroll aus Diessen,
meine Antwort


Sehr geehrte Frau Hasselfeldt

• wie vereinbaren Sie es mit Ihrem Gewissen, dass z.B. Millionärs-Gattinnen, die noch nie in ihrem Leben gearbeitet haben, Kindergeld bekommen, Harz IV-Mütter jedoch nicht?
• Wie vereinbaren Sie es mit Ihrem Gewissen, dass Heizkostenzuschüsse für Wohngeldempfänger gestrichen werden?
• Wie vereinbaren Sie es mit Ihrem Gewissen, dass das Elterngeld für Erwerbstätige, die eine berufliche Auszeit nehmen, gekürzt wird?
• Wie vereinbaren Sie es mit Ihrem Gewissen....

Ich halte nichts von Beschimpfungen und unfairen Streitigkeiten – aber ich bin fassungslos, wie hier mit der "normalen Bevölkerung" umgegangen wird!!

Das Hochachtungsvoll bleibt mir im Halse stecken....
....also nur mit momentan nicht vorhandener Hochachtung

Ruth Kroll

_______________________


Sehr geehrte Frau Kroll,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf der Website von Abgeordnetenwatch, in der Sie verschiedene Punkte aus dem Bereich

„Soziales“ ansprechen.

Die Millionärsgattinnen, über die Sie schreiben, können entweder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen oder das

Kindergeld. Diese beiden Möglichkeiten werden unabhängig von der Frage der Einkommenshöhe oder der Berufstätigkeit

gewährt, mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Ziel, das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei zu belassen. Das

Kindergeld ist folglich keine Sozialleistung.

Das Sparpaket des Bundes sieht vor, den Heizkostenzuschuss beim Wohngeld entfallen zu lassen. Der Heizkostenzuschuss

war im Jahr 2008 eingeführt worden, als die Energiekosten auf einem Rekordhoch standen. Seither sind sie jedoch

wieder deutlich gesunken, so dass eine Streichung des Zuschusses durchaus vertretbar ist.

Sei sprechen zudem das Elterngeld an. Hier wird die Einkommensersatzquote bei höheren Einkommen abgeflacht. Das

heißt, ab einem anzurechnenden Nettoeinkommen von 1.240 Euro wird eine moderate Absenkung von 67% auf 65 %

vorgenommen. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro beim Elterngeld bleibt jedoch bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB
<< zurück

 
 
 




Alle hier aufgeführten Fragen gingen beim Internetportal
www.abgeordnetenwatch.de ein.

Nur diese Anfragen werden veröffentlicht.
 
  zum Seitenanfang Seite versenden Seite drucken